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EINLADUNG

Regionalkonferenzen zum Thüringer Integrationskonzept

7. September 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Aktive in der Thüringer Integrationsarbeit,

das „Thüringer Integrationskonzept –für ein gutes Miteinander!“ wird fortgeschrieben.
Die darin verankerten Maßnahmen zur Umsetzung der gesteckten Ziele müssen fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und angepasst werden. Ihre Perspektive und Ihre Einschätzungen sind dabei einzubeziehen. Ihre Einblicke und Erfahrungen sind uns wichtig!
Deshalb laden wir Sie ein, an einer der folgenden Regionalkonferenzen teilzunehmen:

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Mittwoch, 25. Oktober 2023  I 14:00 – 18:00 Uhr  Nordhausen (Jugendclubhaus)

Montag, 13. November 2023  I 14:30 – 18:30 Uhr  Gera (Berufsschule „Dr. Eduard Amthor“)

Mittwoch, 22. November 2023  I 14:00 – 18:00 Uhr  Suhl (Teestube der EAE-Suhl)

Montag, 27. November 2023  I 14:00 – 18:00 Uhr Erfurt (Augustinerkloster)

 


Detaillierte Informationen zum Stand und Ablauf des Fortschreibungsprozesses haben wir Ihnen untenstehend zusammengestellt.
Eine Anmeldung ist bis zum 13. Oktober 2023 über das Anmeldeformular möglich. Mit der Anmeldebestätigung werden Ihnen dann auch genauere Informationen zu Ort und Ablauf der jeweiligen Konferenz zugesandt.

Bitte leiten Sie diese Einladung gerne weiter.
Ich freue mich aufs Wiedersehen und Weiterdenken in großen Runden!

Mirjam Kruppa

Was bisher geschah…

Das Thüringer Integrationskonzept (TIK) wurde 2016/2017 auf der Grundlage eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens erstellt und durch das Thüringer Kabinett beschlossen. Seither ist es maßgeblich für die Migrations- und Integrationspolitik der Landesregierung. Es definiert grundsätzliche Festlegungen zu Zielen und Leitlinien. Darüber hinaus sind konkrete Maßnahmen aufgeführt, mit denen die gesteckten Ziele erreicht werden sollen. Diese Maßnahmen müssen fortlaufend geprüft und angepasst werden. Eine erste Prüfung erfolgte erstmals 2022 im Rahmen der Evaluierung des Thüringer Integrationskonzeptes.

Spätestens seit der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine besteht großer Anpassungsbedarf. Die unterschiedlichen Fachministerien haben daher 2022 eine erste Prüfung der Maßnahmen vorgenommen und Anfang 2023 dem Kabinett den „Entwurf eines Maßnahmenkatalogs zur lagebedingten Anpassung der Maßnahmen des Thüringer Integrationskonzepts“ vorgelegt. Zu diesem Entwurf wurden die kommunalen Spitzenverbänden um Stellungnahme gebeten.

Darum geht es jetzt:

Der Maßnahmenkatalog des Thüringer Integrationskonzepts und die Vorschläge zur lagebedingten Anpassung bilden nunmehr die Grundlage für die Weiterentwicklung des TIK. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese Maßnahmen aus Ihrer Sicht prüfen und bewerten:

  • Was hat sich bewährt?
  • Was ist überholt?
  • Wo muss nachjustiert oder ausgebaut werden oder welche neuen Maßnahmen braucht es?

Dazu wollen wir im Rahmen der Regionalkonferenzen mit Ihnen ins Gespräch und ins Arbeiten kommen.
Sie sind Expertinnen und Experten in den unterschiedlichen Bereichen – sei es beispielsweise für die Integration in den Arbeitsmarkt, Fragen der kultursensiblen frühkindlichen Erziehung oder im ehrenamtlichen Deutschunterricht.
Die Erfahrungen und Einschätzungen, die Sie auf Grundlage Ihrer Arbeit und Ihres Engagements haben, sind wichtige Aspekte, die bei der Fortentwicklung des Maßnahmenkatalogs berücksichtigt werden müssen.

Wie genau wird das ablaufen?

Anders als vor sieben Jahren schreiben wir nicht auf ein „weißes Blatt Papier“. Wir orientieren uns an den Zielen, die im TIK beschlossen sind.
Diese Ziele und die ihnen zugeordneten Maßnahmen haben wir als Gesprächsgrundlage pro Handlungsfeld in einem Dossier zusammengestellt. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die Ziele und Maßnahmen durchgehen und prüfen, wo Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf besteht.
Dies wird in insgesamt sieben Thementischen geschehen, die sich den unterschiedlichen Handlungsfeldern widmen, und zwar:

Erste Gesprächsrunde:

Zweite Gesprächsrunde:

Man kann jeweils an einem Thementisch pro Gesprächsrunde teilnehmen.

Leitfaden für die Gespräche bilden die Dossiers, die Ihnen als hinterlegte pdf-Dokumente (Link jeweils hinter der Themennennung der Gesprächsrunden) zur Verfügung stehen.

Sollten Sie an keiner der Konferenztermine teilnehmen können, sind Sie eingeladen, Ihre Anregungen für die Fortschreibung der Maßnahmen schriftlich abzugeben. Dazu nutzen Sie bitte die freie Spalte (TIK II) neben den bisherigen Maßnahmen (TIK I) in den Dossiers.
Bitte senden Sie Ihre Anmerkungen in den Dossiers an IntegrationskonzeptBIMF@tmmjv.thueringen.de.

Und dann?

Auf Grundlage Ihrer Rückmeldungen und Anregungen sowie den bereits eingeholten Vorschlägen und Stellungnahmen (aufgeführt unter „Was bereits geschah…“) wird der Entwurf eines fortgeschriebenen Maßnahmenkatalogs des TIK erarbeitet und den Ministerien zur Abstimmung vorgelegt.
Ziel ist, dass das Kabinett im Sommer 2024 darüber beschließt.

Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Str. 5
99096 Erfurt
0361 573511242
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